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4.4 Gesetzliche Meldepflichten (§ 47 SGB VIII)

Wir kommen unserer gesetzlichen Meldepflicht gegenüber dem Landesjugendamt konsequent nach. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen (wie z. B. schwere Unfälle, Suizidversuche oder polizeiliche Ermittlungen), werden unverzüglich gemeldet. Die Einrichtungsleitung stellt sicher, dass diese Meldungen transparent, vollständig und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erfolgen.

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