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4.3 Krisenintervention und Notfallmanagement

Für akute Krisensituationen (z. B. Suizidalität, akute Psychosen, tätliche Übergriffe oder Entweichungen) halten wir spezifische Notfallpläne bereit. Diese Pläne regeln die Meldekette, die sofortige Einleitung von Hilfsmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit externen Stellen wie Polizei oder Kliniken. Nach jeder Krise erfolgt eine zeitnahe Nachbesprechung (Debriefing) mit allen Beteiligten, um das Erlebte zu verarbeiten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren.

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