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4.1 Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

Der Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen hat oberste Priorität. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung leiten wir unverzüglich das strukturierte Verfahren nach § 8a SGB VIII ein. Dies beinhaltet die kollegiale Beratung im Team sowie die obligatorische Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF). Jedes Risiko wird dokumentiert und bewertet, um gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unsere Mitarbeitenden sind geschult, Anzeichen von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt frühzeitig zu erkennen.

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