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3.2 Hilfeplanung und Zielerarbeitung (§ 36 SGB VIII)

Die Basis unserer pädagogischen Arbeit ist der individuelle Hilfeplan des Jugendamtes. Wir übersetzen die dort festgelegten Ziele in alltagsnahe, kleinschrittige Förderziele. Gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen reflektieren wir regelmäßig den Fortschritt. Zur Vorbereitung auf die Hilfeplangespräche erstellen wir fundierte Entwicklungsberichte, die die Stärken und Herausforderungen transparent darstellen. Wir verstehen uns dabei als Anwalt des jungen Menschen und unterstützen ihn dabei, seine eigenen Wünsche im Gespräch zu formulieren.

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