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2.5 Supervision und Fallberatung

Zur Qualitätssicherung und zur Entlastung unserer Fachkräfte ist die Teilnahme an Supervisionen verpflichtend. Diese finden regelmäßig (z.B. monatlich) unter Anleitung externer Supervisoren statt. Sie dienen der Reflexion der pädagogischen Arbeit, der Klärung von Teamdynamiken und der Prävention von Sekundärtraumatisierung. In Krisensituationen wird zeitnah zusätzliche Supervision oder Coaching bereitgestellt.

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