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5.2 Aktenführung und Archivierung

Für jeden jungen Menschen führen wir eine strukturierte pädagogische Akte. Diese dient der Dokumentation des Hilfeverlaufs und als Nachweis gegenüber den Kostenträgern. Nach Beendigung der Maßnahme werden die Akten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Hilfe) sicher archiviert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Klienten haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Akteneinsicht.

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