Das zentrale Ziel ist es, jedes Kind in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und vor Gefahren zu schützen.
Der rechtliche Fokus liegt auf dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), insbesondere dem § 8a, der den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung definiert. Darüber hinaus orientiert sich die Arbeit an internationalen und nationalen Rechtsnormen:
In Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und freien Trägern (wie Einrichtungen oder Diensten) muss verbindlich festgelegt werden, dass:
Der Arbeitsansatz ist geprägt von Professionalität, Systemik und Sensibilität: